Beratungsgespräch

IT-Rechtsberatung

Genossenschaften sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen) berechtigt, für ihre Mitglieder Rechtsberatung durchzuführen. Die KOP-IT eG bietet ihren Mitgliedern Rechtsberatung in einschlägigen Rechtsgebieten mit Bezug zur IT, insbesondere zum Software-Lizenzrecht, IT-Vergaberecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht und zu angrenzenden IT-relevanten Rechtsgebieten. Die Inhalte richten sich nach den Anforderungen und individuellen Bedarfen der Mitglieder. Die Rechtsberatung der KOP-IT eG wird von einem Juristen mit der Befähigung zum Richteramt („Volljuristen“) erbracht.